Verfahrensbeistand („der Anwalt des Kindes“)

Bei Konflikten rund um das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder bei Verfahren zur Kindeswohlgefährdung.

In stark streitigen familiengerichtlichen Verfahren bestellt das Gericht häufig einen sogenannten Verfahrensbeistand. In dieser Funktion agiere ich als „Anwalt des Kindes“. Das bedeutet, ich bin vollkommen unabhängig von den Interessen der Eltern, des Jugendamtes oder des Gerichts – mein einziger Maßstab ist das Wohl und das Interesse des Kindes.

Was macht ein zertifizierter Verfahrensbeistand?

Altersgerechte Gespräche: Ich besuche das Kind in seiner gewohnten Umgebung und verschaffe mir einen eigenen, unbefangenen Eindruck.

Interessenvertretung: Ich helfe dem Kind, seine Wünsche und Ängste zu formulieren, und bringe diese Perspektive in das gerichtliche Verfahren ein.

Schriftlicher Bericht: Das Gericht erhält von mir eine unabhängige Einschätzung und Empfehlung zur bestmöglichen Regelung.

Begleitung zur Anhörung: Ich stehe dem Kind während der richterlichen Anhörung als Vertrauensperson zur Seite.